Wertschätzung unserer Arbeit.

Kosten

Für das Ausstellen einer „Verordnung zur Krankenbeförderung“ von Ihrem zuständigen Arzt/Facharzt/Hausarzt, muss eine „medizinische Notwendigkeit“ vorliegen. Ausgenommen sind Fahrten zur Kurzzeitpflege, Frisörbesuch oder sonstige private Zwecke. Diese Kosten tragen Sie selbst. Wie hoch diese Kosten sind, besprechen Sie am besten persönlichen mit uns.

 

Unser Unternehmen hat mit jeder gesetzlichen Krankenkasse einen Vertrag. Egal welcher Krankenkasse Sie also angehören – Sie können sicher sein, dass wir für Sie Dienstleistungen erbringen dürfen.

 

Wir rechnen direkt über ein Abrechnungszentrum mit Ihrer Krankenkasse ab, daher brauchen Sie sich um die entstandenen Kosten nicht zu kümmern. Lediglich ist ein Eigenanteil von mindestens 5,00 € bis maximal 10,00 € pro Fahrt von Ihnen zu leisten, soweit kein Befreiungsausweis für gesetzliche Zuzahlung vorliegt. Sollten Sie auch von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sein, so entfallen für Sie auch diese Kosten.

 

Eine Fahrt zu einer Krankenhaus-Einweisung oder -Entlassung werden grundsätzlich ohne vorherige Genehmigung der Krankenkassen übernommen.

 

Fahrten zu ambulanten Behandlungen sind Genehmigungspflichtig, werden aber dann grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn Sie mindestens Pflegegrad 3 und zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobiliät u.o.a G,BI oder H im Schwerbehindertenausweis vorhanden ist.

 

Fahrten die innerhalb 14 Tage nach stationärem Aufenthalt oder zur Nachbehandlung, werden ebenfalls übernommen. Damit es nicht zu unerwarteten Problemen kommt, ist die Genehmigung vor Fahrtantritt bei der Krankenkasse einzuholen, gerne helfen wir Ihnen dabei und übernehmen diese Aufgabe für Sie.

Sie benötigen einen Fahrdienst?

Ihre Anfrage nehmen wir gerne entgegen.

Telefon

0 23 07- 36 20 170

Mobil

0176 - 80 46 48 46

E-Mail

info@krankenfahrten-wobker.de